Ein schwieriges Gespräch – Was tun, wenn Jugendliche sich PädagogInnen anvertrauen?
- geschrieben von Joschka Riedel
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Die Statistik in Deutschland ist alarmierend: Rund ein Viertel aller sechs- bis 16-Jährigen wächst mit Gewalt auf – das ergab eine Studie der Universität Bielefeld im Auftrag der Bepanthen-Kinderförderung. Wie sollten PädagogInnen reagieren, wenn sie bei einem Schutzbefohlenen entsprechende Anzeichen wahrnehmen? Wie genau sollte ein Einzelgespräch ablaufen? Wir haben für Sie wichtige Richtlinien für eine erfolgreiche Krisenintervention zusammengestellt.
Kindeswohlgefährdung hat viele Facetten
Kinder und Jugendliche können Opfer zahlreicher Formen von Kindeswohlgefährdung werden: Als solche gelten insbesondere Vernachlässigung, Erziehungsgewalt, sexualisierte Gewalt und das Miterleben häuslicher Gewalt. Auch wenn die Betroffenen Misshandlungen also nicht am eigenen Leib erfahren, drohen sie durchaus in einer Atmosphäre von Angst, Gewalt und Missachtung aufzuwachsen. Vernachlässigung und/oder Gewalt wirken sich negativ auf das Befinden und die Entwicklung des Nachwuchses aus. Das kann sich zum Beispiel in Ess- und Schlafstörungen, extremen Scham- und Schuldgefühlen, Suizidgedanken, Selbstverletzungen, Bettnässen, Wutanfällen, Konzentrationsschwierigkeiten oder einer verzögerten Sprachentwicklung ausdrücken.
Als PädagogIn Beobachtungen bündeln und kommunizieren
Von bloßen Anzeichen lässt sich allerdings nicht direkt eine Kindeswohlgefährdung ableiten. „Vielleicht hat der Jugendliche einfach zu lange an seiner Playstation gesessen und ist deshalb übermüdet. Als PädagogIn bewegt man sich da anfangs in einer Grauzone; es ist nur ein Bauchgefühl, dass da etwas nicht stimmt“, weiß Oliver Hagemann von der „Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen“ (BIG e.V.). Der Sozialpädagoge, der für die Einrichtung „BIG Prävention“ Lehrer zum Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ berät, empfiehlt daher einen Austausch mit KollegInnen, um die Beobachtungen zu besprechen. Hat etwa der Klassenlehrer oder die Sportlehrerin Ähnliches bemerkt? Kurze Notizen bieten sich hier als Arbeitshilfe an (etwa: „hatte viermal in einer Woche kein Essen dabei“; „ist heute im Unterricht eingeschlafen“). „Über den Dialog mit KollegInnen können die gesammelten Beobachtungen dann wie bei einem Puzzle zusammengesetzt werden“, so Hagemann.
Gleichzeitig warnt der Kinderschutzexperte vor übereilten Schlussfolgerungen: Jeder Deutungsversuch sollte deutlich von den Beobachtungen getrennt und gesondert als Vermutung gekennzeichnet werden. Auch hier eigneten sich die Gespräche mit KollegInnen, um Hypothesen zu bestärken oder zu entkräften. Die Schulleitung ist vor jedem Handeln zu informieren und wird am besten von Anfang an in den Prozess einbezogen.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen gibt es auch auf big-praevention.de, gewalt-ist-nie-ok.de und zartbitter.de.
Betroffene(n) ansprechen
„Als PädagogIn sollte ich den Jugendlichen auf jeden Fall ansprechen, wenn ich meine Beobachtungen sortiert habe und mir Sorgen mache“, rät Hagemann. Pflegten ErzieherIn und SchülerIn ein gutes Verhältnis, ließe sich das Interesse offen zeigen und die eigene Sorge formulieren – ohne Druck aufzubauen (Beispiel: „Mir ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit oft unkonzentriert bist. Du warst doch immer so aufgeweckt und engagiert. Ich mache mir Sorgen, ob alles in Ordnung ist“).
Manchmal eigneten sich auch andere Lehrkräfte dafür besser: „Versteht sich beispielsweise ein Jugendlicher gut mit dem Mathelehrer aus der 8. Klasse, sollte dieser gebeten werden den Schüler anzusprechen.“ Wichtig sei in diesem Fall, darauf zu achten, dass ein konkreter Handlungsplan erstellt wird: „Wer macht was bis wann? Das sollte unbedingt geklärt sein, damit das Problem nicht im Sande verläuft“, so Hagemann.
Ein erstes Ansprechen könne dabei auch ganz spontan auf dem Flur erfolgen. Für ein längeres Einzelgespräch sollte man aber eine vertrauliche und angenehme Atmosphäre schaffen. „Oft nehmen sich die Jugendlichen dann einen Freund oder eine Freundin zur Unterstützung mit. Das kann ganz hilfreich sein, doch wenn ich merke, dass das zweite Kind überfordert wird, mache ich nur noch zu zweit weiter“, betont Hagemann. Für viele Kinder ist die Botschaft wichtig und entlastend, dass bestimmte Probleme nur mit Hilfe von Erwachsenen gelöst werden können. „Jugendliche wählen mit steigendem Alter eher die Peer-Group [Gleichaltrige] als Stütze. Daher muss darüber informiert werden, dass sich auch Teenager jederzeit professionelle Hilfe holen können“, hebt der Sozialpädagoge hervor.
Leitfaden für ein Beratungsgespräch
In einem ersten Vertrauensgespräch geht es darum, sich Klarheit über die Situation des Gegenübers zu verschaffen. Geben Sie Ihren Kindern und Jugendlichen das Gefühl, fortan begleitet zu sein. Halten Sie den Gesprächsverlauf schriftlich fest und protokollieren Sie Ort, Datum, Beteiligte und Gesprächsinhalte. „Am besten mache ich mir schon im Vorfeld Notizen, wenn ich das Gefühl habe, es wird schwierig: ‚Was ist das Ziel des Gesprächs? Wie komme ich da hin?‘“, rät Hagemann.
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Ruhig und überlegt bleiben!
Bewahren Sie einen kühlen Kopf – unüberlegtes Handeln kann schnell in eine lähmende Ohnmacht oder konzeptlosen Aktionismus umschlagen. Nehmen Sie dem Jugendlichen die Unsicherheit, indem Sie möglichst ruhig und besonnen agieren und aufmerksam zuhören. Denn überstürzte Unterbrechungen oder zu heftige Reaktionen haben auch direkte Auswirkungen auf ihr Gegenüber: Sie hemmen den Betroffenen und lassen ihn/sie im schlimmsten Fall eingeschüchtert verstummen.
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Keine Vorwürfe machen!
Nehmen Sie dem Opfer gegenüber eine wertschätzende und einfühlsame Grundhaltung ein. Machen Sie dem Jugendlichen keine Vorwürfe, sollte er/sie sich etwa erst sehr spät anvertraut haben. Heben Sie vielmehr lobend hervor, dass er/sie den Mut hatte, mit einer Vertrauensperson über die Probleme zu sprechen. Kinder und Jugendliche machen sich ohnehin viele Gedanken im Vorfeld (z.B.: „Kann mein Lehrer das alles aushalten und mir überhaupt helfen?“) – nehmen Sie Ihrem Gegenüber diese Last und bestärken Sie sein Selbstvertrauen: Es ist richtig, über die Probleme zu sprechen! „Die Verantwortung für die Lösung des Problems darf nicht auf das Kind abgewälzt werden!“, mahnt Hagemann.
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Glauben Sie dem Kind!
Stellen Sie die Schilderungen des/der Betroffenen nicht in Frage – auch wenn sie unlogisch oder übertrieben erscheinen. Immer wieder kommt es vor, dass PädagogInnen die Aussagen ihres Gegenübers anzweifeln, weil sie dahinter etwa jugendliches Geltungsbedürfnis vermuten. In der Regel erzählen Jugendliche allerdings nicht von Situationen, die für sie selbst mit Scham oder anderen unangenehmen Gefühlen behaftet sind. Also gilt: Die Betroffenen brauchen keinen misstrauischen, sondern einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner, der sie unterstützt!
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Offene Fragen stellen!
Durch „W-Fragen“ (Wer? Wie? Wo? Wann? Was?) lassen sich Einzelheiten in Erfahrung bringen – Vorsicht aber bei Fragen nach dem „Warum“. Letztere hinterlassen beim Jugendlichen leicht den Eindruck von Versagen und Schuld (Beispiele: „Warum hast du noch nicht früher mit jemandem darüber gesprochen?“; „Warum hast du nicht die Polizei gerufen?“). Klären Sie über offene Fragen und in ruhigem Tonfall den Ablauf der Ereignisse (Beispiel: „Was ist dann passiert?“; „Wie haben deine Geschwister darauf reagiert?“; „Wann ist es das letzte Mal vorgekommen?“; „Wo ist es geschehen?“). Finden Sie auch hier das Mittelmaß: Überfordern Sie Ihr Gegenüber nicht mit bohrendem Nachhaken. Akzeptieren Sie es, wenn er/sie nicht weitererzählen möchte. Beschränken Sie sich in diesem Fall auf die nötigen Informationen, damit Sie sich einen Eindruck von der aktuellen Lage verschaffen können. Möglicherweise vereinbaren Sie gemeinsam ein weiteres Gespräch.
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Auf Gefühle eingehen!
Nehmen Sie Rücksicht auf die Gefühle des Opfers und beziehen Sie dazu Stellung: Sollte sich Ihr Gegenüber schuldig fühlen, weisen Sie darauf hin, dass er/sie nichts falsch gemacht hat – die Verantwortung für einen gewaltsamen oder sonstigen misshandelnden Übergriff trägt niemals das Opfer! Stellen Sie klar, dass die Handlungen des Täters nicht in Ordnung waren. Spenden Sie Trost! „An die Gefühle meines Gegenübers kann ich weiterhin gut anknüpfen und verdeutlichen, wie wichtig professionelle Hilfe ist“, ergänzt Hagemann (Beispiel: „Ich habe den Eindruck, dass Du traurig und unglücklich bist. Wir können gemeinsam nach Lösungen suchen, damit es Dir wieder besser geht“).
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Verurteilen Sie den mutmaßlichen Täter nicht zu scharf!
Der Schritt, sich einem Außenstehenden mitzuteilen und sich somit eventuell gegen die eigene Familie zu wenden, kann beim Opfer tiefe Loyalitätskonflikte auslösen. Untergraben Sie diese Loyalitätsgefühle nicht und verurteilen Sie den mutmaßlichen Täter nicht zu hart. Vermeiden Sie etwa Forderungen nach drastischen Strafen – schließlich möchte sich der Betroffene nicht dafür verantwortlich fühlen, wenn einer seiner Elternteile bestraft wird. Betonen Sie, dass es völlig richtig war, sich anzuvertrauen. Erklären Sie dem Jugendlichen, dass er/sie Unterstützung braucht, damit die Gewalt endet bzw. sich die Situation verbessert. Hilfe holen ist kein Verrat!
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Bleiben Sie auch im weiteren Vorgehen transparent!
Häufig wollen die Jugendlichen nach dem Gespräch Stillschweigen über ihre häusliche Situation vereinbaren. Lassen Sie sich nicht auf Geheimhaltung ein! Verdeutlichen Sie dem Jugendlichen, dass Sie ihm/ihr helfen möchten. Und dazu ist es nötig, weitere Schritte mit KollegInnen und professionellen BeraterInnen zu besprechen – benennen Sie Ihr weiteres Vorgehen, damit sich der/die Jugendliche emotional darauf einstellen kann (Beispiel: „Ich werde jetzt zuerst bei einer Beratungsstelle anrufen, um mich zu informieren. Danach besprechen wir zusammen, wie es weitergeht.“). Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können.
LehrerInnen dürfen keine Verschwiegenheit garantieren – allein aus dem Grund, dass sie rechtlich zum Handeln verpflichtet sind! In den meisten Schulgesetzen ist diese Verpflichtung fest verankert. Sie können aber den Kindern und Jugendlichen versichern, sorgsam mit den Informationen umzugehen“, fügt Hagemann hinzu.
Nach dem Gespräch: Austausch mit KollegInnen
Nach Einschätzung Hagemanns könne das Vertrauensgespräch in verschiedene Richtungen verlaufen: „Entweder die Jugendlichen öffnen sich; dann lässt sich gemeinsam besprechen, wie es weitergehen könnte. Oder aber das Kind blockt an einem gewissen Punkt ab; dann sollte man die Entwicklung weiter beobachten und im Austausch bleiben“, so der Sozialpädagoge – in letzterem Fall etwa mit der Anmerkung: „Ich nehme zur Kenntnis und ernst, was du jetzt sagst. Aber genauso nehme ich ernst, was du mir vorher erzählt hast.“
Schätzen Sie nach dem Einzelgespräch gemeinsam mit KollegInnen und Vorgesetzten Handlungsbedarf und Erfolgsaussichten ein. „Hierzu bietet sich das Ampelsystem an“, empfiehlt Hagemann. „Dabei bewerte ich die Situation analog zu einer Ampel in drei Farbstufen: Rot bedeutet Gefahr; konkrete Risiken sind erkennbar, und eine erfahrene Fachkraft sollte hinzugezogen werden (bei akuter Kindeswohlgefährdung das Jugendamt). Bei gelb ist die Einschätzung nicht absolut sicher und erfordert weitere Beobachtung. Grün heißt, es gibt keinen Anlass zur Besorgnis“, erklärt der Koordinator von BIG Prävention.
Nach dem Gespräch: Austausch mit Beratungsstellen
Lassen Sie sich zusätzlich professionell beraten, um den Gesprächsverlauf zu erörtern und weitere Maßnahmen zu besprechen. Das Gesprächsprotokoll bietet Ihnen jetzt eine wichtige Gedankenstütze: Informieren Sie den/die BeraterIn sachlich über wörtliche Äußerungen des/der Jugendlichen und etwaige Auffälligkeiten.
Geeignete Ansprechpartner finden Sie etwa bei einer kinderpsychologischen Beratungsstelle oder beim Deutschen Kinderschutzbund. Auch der Kindernotdienst ist auf eine entsprechende Unterstützung von PädagogInnen spezialisiert. „Zudem bieten viele Jugendämter eine anonyme Beratung an“, ergänzt Hagemann.
Falls das Jugendamt Kontakt zur Familie aufnimmt bzw. Hilfe anbietet, werden Lehrkräfte manchmal nicht in den weiteren Prozess einbezogen: „Jugendämter unterliegen einer besonderen Schweigepflicht. Das heißt, Lehrkräfte werden oft nicht weiter informiert, solange nicht die Eltern des/der Jugendlichen eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen. Das ist manchmal frustrierend für LehrerInnen, aber darauf müssen sie sich einstellen“, erläutert Hagemann. Daher sollten alle Anstrengungen auf eine bereitwillige Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen, Eltern und SozialbeamtInnen im Sinne des Kinderschutzes hinauslaufen.
Nach dem Gespräch: Die Eltern einbeziehen
Generell sollten die Eltern des/der Jugendlichen in den Prozess einbezogen und zu einem Gespräch in die Schule gebeten werden. „Außer wenn dadurch das Wohl des Kindes akut gefährdet würde oder der konkrete Verdacht auf innerfamiliäre sexuelle Gewalt besteht“, schränkt Hagemann ein. In solchen akuten Fällen müsse das Jugendamt informiert werden – ebenso dann, wenn der/die Betroffene nicht mehr nach Hause möchte.
In allen anderen „Verdachts“-Fällen sollten Sie den Eltern zunächst Gehör schenken und vorwurfslos Ihre Beobachtungen schildern. „Dabei kann ich das Problem auch ganz direkt ansprechen“, schiebt der Kinderrechtsexperte ein (Beispiel: „Ihr Sohn hat mir berichtet, dass er für schlechte Noten zuhause geschlagen wird. Das macht mir Sorgen. In letzter Zeit wirkt er sehr verschüchtert. Wir wollen ja alle, dass es ihrem Sohn gutgeht. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, und die Noten werden dadurch auch nicht besser! Lassen Sie uns gemeinsam nach Lösungen suchen, damit sich die Situation wieder verbessert.“)
Auch für das Elterngespräch können sich PädagogInnen professionelle Hilfe holen. „Viele Jugendämter bieten an,Lehrkräfte bei schwierigen Gesprächen mit Eltern zu unterstützen“, weiß Hagemann.
Prävention: Jugendliche über Hilfsangebote aufklären
Vorsorge ist die beste Sorge. Diese Weisheit bestätigt sich auch für das Zusammenfinden von PädagogInnen und Betroffenen. Aufklärungskampagnen über das breite Hilfs- und Beratungsangebot ließen SchülerInnen die Scheu vor erwachsenen Ansprechpartnern verlieren. „Es ist wichtig, dass die SchülerInnen wissen, wo sie sich Hilfe holen können. Solche Informationen können an Schulen gut von externen Institutionen vermittelt werden“, sagt Hagemann.
In den Workshops, die der Coach an Berliner Schulen durchführt, steht zum Beispiel ein Live-Anruf beim Kindernotdienst auf dem Plan. „Neben Fragen zu Gehalt oder Urlaubszeiten interessieren sich die Jugendlichen vor allem für den täglichen Arbeitsablauf der Berater. So ein Anruf ist ein einfacher Eisbrecher, der den SchülerInnen verdeutlicht: Am anderen Ende der Leitung sitzt ein freundlicher Mensch“, erklärt Hagemann. Neben dem Kindernotdienst bildet die Nummer gegen Kummer ein weiteres bundesweites Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche. „Immer samstags gibt es von 14-20 Uhr das Angebot ‚Jugendliche beraten Jugendliche‘. Das senkt die Hemmschwelle, sich beraten zu lassen, für einige Jugendliche noch einmal deutlich“, bewertet Hagemann.
Bei sorgfältiger Aufklärung stelle sich messbarer Erfolg ein. „Die Kinder wollen informiert werden!“, fasst Hagemann seine Erfahrungen zusammen. In den Workshops an Berliner Schulen beobachtet der Sozialpädagoge immer wieder, dass sich viele Kinder und Jugendliche trauen über ihre Probleme zu sprechen: „Am dritten Tag der viertägigen Workshops richten wir immer ein Gesprächsangebot für SchülerInnen ein. Das wird immer sehr gut von 45 bis 50 Prozent der SchülerInnen angenommen“, schließt Hagemann.
Joschka Riedel
Joschka Riedel ist Online-Redakteur und -Marketer im kidsgo-Verlag. Über seine eigene Pubertät kann der studierte Geschichts- und Religionswissenschaftler rückblickend nur schmunzeln. Als Mitglied einer Großfamilie hat er es noch immer regelmäßig mit Pubertierenden zu tun.
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